Der Begriff des Unternehmensstrafrechts taucht in letzter Zeit immer häufiger im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal auf und die gerade die Verhandlungen von Automobil – und anderen Konzernen in den USA um Strafzahlungen für die allseits bekannten Vorgänge werfen die Frage der Verantwortlichkeit der Unternehmen für die Handlungen des Managements auf.
Aus deutscher (Rechts-) Sicht bedeutet die strafrechtliche Verantwortlichkeit zunächst immer eine strafrechtliche Verantwortung der Einzelpersonen, also der Individuen, die etwa getäuscht oder sich nicht regelkonform verhalten haben. Zunehmend wird aber gefordert, auch in Europa die Unternehmen direkt in die Verantwortung zu nehmen.
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