Rechtsanwälte München | Düsseldorf

Die Anwälte - in Kürze

Dr. Christoph Rückel

Rechtsanwalt, Foreign Law Consultant (Georgia/USA)

Dr. Christoph Rückel

Christoph Rückel ist Gründungspartner von Rückel & Collegen. Er war danach Seniorpartner der US Kanzlei Nelson Mullins (Atlanta , München) und dann Gründungspartner von BridgehouseLaw mit Büros in den USA: Atlanta, Charlotte und in Deutschland: München, Köln.

Heute ist er Seniorpartner der Kanzlei Rückel & Collegen in München, Düsseldorf und Atlanta. Dr. Rückel selbst ist im Büro München tätig.

Darüber hinaus fungiert er als Verbindung für das Büro in Atlanta in der Zusammenarbeit mit der US Anwaltskanzlei Baker Donelson.

Rechtsanwalt, Mediator Wirtschaft

Dr. Stefan Lode

Dr. Stefan Lode leitet als Rechtsanwalt für Rückel & Collegen das Büro Düsseldorf. Von 2005 bis 2015 war er als Führungskraft in der Geschäftsleitung zweier Medienkonzerne im Bereich Marketing & Vertrieb und Development tätig. Er leitet ein eigenes Unternehmen und ist verantwortlicher Partner der onebridgehouse Unternehmensberatung GmbH in München. Stefan Lode ist ausgebildeter Wirtschafts-Mediator.
Dr. Stefan Lode
Dr. Andreas Zimmer

Rechtsanwalt, Botschafter a.D.

Dr. Andreas Zimmer

Dr. Andreas Zimmer hat über 30 Jahre Erfahrung im diplomatischen Dienst der Bundesrepublik Deutschland ( Auswärtiges Amt) gesammelt. Zuletzt war er Botschafter auf dem afrikanischen Kontinent und Generalkonsul in Edinburgh,
zuvor Protokollchef des Landes Berlin und tätig als Diplomat in den USA.

Dr. Zimmer ist im deutschen Büro Rückel & Collegen in München tätig. Er ist u.a. spezialisiert auf Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht und UK-Brexitfragen und hat einige Beiträge zum Völkerrecht veröffentlicht.

STARKES NETZWERK

Unsere Partner
Unser starkes & weltweites Partnernetzwerk

Unser Engagement

Wir engagieren uns nicht nur als Anwälte.
Pro Bono ist für uns keine leere Phrase.“

Mit den Anwälten von
Rückel & Collegen

"Fritz Bauers Erbe": Doku über Verfahren gegen KZ-Aufseher

Lange hatte die deutsche Justiz den sogenannten “Einzeltatnachweis” verlangt, der bei den meisten Tätern des Holocaust nur schwer zu erbringen ist. Dabei wollte Generalstaatsanwalt Fritz Bauer schon im Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963 beweisen, dass alle am Holocaust Beteiligten schuldig seien. Doch über Jahrzehnte hat die Justiz das anders gesehen. Der Dokumentarfilm “Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht” zeigt anhand der jüngsten Prozesse zum “KZ Stutthof”, wie sich die Rechtsauffassung geändert hat. Bewegende Berichte von Überlebenden machen deutlich, wie wichtig diese Gerichtsverfahren für sie sind.

Rückel & Collegen
Rechts­anwalts­kanzlei
München – Atlanta – Düsseldorf