UNSERE MISSION

Anwaltliche Berater für internationale Unternehmen und Privatpersonen

Um in einer zunehmend globalen Welt ans Ziel zu kommen, braucht es mehr als juristische Kompetenz. Unsere Auftraggeber sind Unternehmen und Privatpersonen im internationalen Kontext. Wir sind nicht nur Anwälte. Wir verstehen uns in erster Linie als Berater und betrachten Ihr Unternehmen, die Unternehmensziele und Aufgaben ganzheitlich. Aufgrund unserer eigenen Erfahrungen auf Unternehmensseite und unserer Tätigkeiten im Ausland fokussiert sich unser Handlungsschwerpunkt auf das internationale Wirtschaftsrecht in allen für Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten relevanten Rechtsgebieten.

Internationale Beratung

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Kanzlei Rückel & Collegen berät Unternehmen und Privatpersonen im internationalen Kontext. Deutsche Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit etwa in die USA ausweiten wollen, stehen oftmals vor rechtlichen und tatsächlichen Fragen. Hier hilft die Kanzlei mit der Erfahrung aus jahrelanger Beratungstätigkeit zusammen mit unseren Partneranwälten in den USA. Die Beratung erfolgt immer ganzheitlich; bei Bedarf werden assoziierte Experten aus anderen Rechts- oder Beratungsgebieten herangezogen. Selbstverständlich betreuen wir auch Privatpersonen in internationalen Fragestellungen, etwa dem internationalen Familien- oder Erbrecht, Einwanderungs- und Aufenthaltsfragen.

Wirtschaftsrecht & Steuerrecht

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Die Anwälte der Kanzlei Rückel & Collegen und die mit ihnen kooperierenden Berater in Deutschland und in den USA betreuen Unternehmen und Unternehmer in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, etwa bei der Ausweitung der Geschäftstätigkeit, bei Gründungen und Veränderungen im Unternehmen oder bei Vertragsverhandlungen mit Kunden oder Kooperationspartnern. Hierbei begleiten wir nicht nur in rechtlichen Fragen. Aufgrund langjähriger Beratung und aus Tätigkeiten als Führungskräfte auf Unternehmensseite kennen wir die Sichtweise von Unternehmern, deshalb beschränkt sich unsere Beratung nie auf die Klärung oder Erörterung rein juristischer Fragestellungen.

Dieser ganzheitliche Blick ist immer wichtig, da für den Unternehmer immer die Herbeiführung des Erfolgs und nicht das mögliche juristische Problem im Vordergrund steht.

Deutsch-Amerikanisches Recht

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Mit unseren Partnerbüros in den USA greift Rückel & Collegen bei der Beratung von Unternehmen und Privatpersonen unmittelbar auf juristische Kompetenz in den USA zu und managt eine unkomplizierte Klärung internationaler und international-rechtlicher Fragestellungen. Die Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung im US-Recht und ist an den Standorten Atlanta und Charlotte vertreten. Über Partneranwälte im gesamten Gebiet der USA werden Mandanten bei ihren Aktivitäten in den vereinzelten Staaten vertreten.

Compliance & Wirtschaftsstrafrecht

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Rückel & Collegen berät Unternehmen in Compliance-Fragen und bei der Errichtung eines Compliance-Management-Systems (CMS).

Gerade bei der Expansion von Unternehmen ins Ausland stellen sich häufig neue rechtliche Rahmenbedingungen und der Unternehmer ist gehalten, diese  Regeln im fremden Land zu begreifen, seinen Mitarbeitern zu vermitteln und die Einhaltung zu überwachen. Rückel & Collegen schafft in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer die erforderlichen Strukturen, um den Unternehmer und das Unternehmen vor einer Haftung zu bewahren. Wir sind darauf spezialisiert, ein der Unternehmensgröße entsprechendes und ausreichendes CMS zu erarbeiten: umfassend, aber nicht mehr als nötig – Corporate Protect.

Gesellschaftsrecht

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Die Grundlagen des Gesellschaftsrechts gehören bei Rückel & Collegen zu den Bausteinen einer auf den Unternehmer zugeschnittenen, wirtschaftsrechtlichen Beratung. Neben der Gründung von Unternehmen und der Organisation von Unternehmensumstrukturierungen im internationalen Kontext zählt hierzu auch die gesellschaftsrechtliche Strukturierung international agierender Unternehmen. Bei Bedarf werden kooperierende Experten aus dem Bereich M&A oder etwa dem Steuerrecht herangezogen; Rückel & Collegen organisiert die gesellschaftsrechtliche Strukturierung überregionaler und internationaler Geschäftstätigkeit.

US-Einwanderungsrecht und Staatsangehörigkeit

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Unsere Rechtsanwälte in München und Atlanta mit ausgewiesener Expertise beraten in Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsfragen. Insbesondere bei der Ausweitung der Geschäfte deutscher Unternehmen in die USA sind Fragen wie z.B., welches US-Visum die Mitarbeiter haben müssen, von zentraler Bedeutung. Rückel & Collegen organisiert Investorenvisa, Arbeitserlaubnisse und kümmert sich um die rechtliche und steuerliche Betreuung von Privatpersonen mit doppelter Staatsangehörigkeit, für Inhaber einer US-Greencard sowie Unternehmen und Privatpersonen mit Anbindung an Europa und die USA.

Schiedsverfahren und Mediation

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Die Kanzlei berät und vertritt Unternehmen im Bereich vom Schiedsverfahren, der Arbitration oder als Mediatoren zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Outsourcing für den Mittelstand: Rechtsabteilung

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Rückel & Collegen agiert für kleinere und mittlere Unternehmen als ausgegliederte Rechtsabteilung, die rechtliche und steuerliche Probleme für den Unternehmer und in enger Abstimmung mit diesem organisiert.

Das Beratungsangebot, welches sich dem US-amerikanischen Begriff des „General Counsel“ anlehnt, richtet sich an mittelständige Unternehmen, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können oder wollen, gleichzeitig aber in bei Bedarf enger Abstimmung mit den juristischen Beratern ihr Geschäft ausbauen und internationalisieren wollen.

Häufig geht diese dauernde Beratungstätigkeit einher mit der Einrichtung eines auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnittenen Compliance Management Systems, siehe auch unter „Compliance“.

Der Vorteil für den Unternehmer liegt bei dieser „ausgegliederten Rechtsabteilung“ in der Tatsache, dass die Kanzlei Rückel & Collegen über ihre Vielzahl von Beratern über ein weit umfangreicheres Know-how verfügt, als einzelne Juristen in einer kleinen Rechtsabteilung.

Unternehmensstrafrecht

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Unternehmensstrafrecht ist der Einfluss des Strafrechts auf das Unternehmen und den Unternehmer.

Beide können unterschiedlich zur Verantwortung gezogen werden – beide haften.

Die Tätigkeiten der Experten von Rückel & Collegen umfassen dabei zunächst die Prävention: Die Einzelpersonen (Unternehmer) und das Unternehmen müssen davor bewahrt werden, in die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu gelangen. Diese Prävention geht oftmals einher mit der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems.

Daneben werden wir auch tätig, wenn Verstöße bereits stattgefunden haben und es gilt, den Schaden zu begrenzen. Hier richten wir ein besonderes Augenmerk darauf, die Folgen für den Unternehmer abzumildern, wir übernehmen die wirtschaftsstrafrechtliche Vertretung und begrenzen weitestmöglich die negativen Folgen für das Unternehmen und dessen Mitarbeiter.

Wir verstehen Unternehmensstrafrecht in einem weiten und internationalen Sinn. Während die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Deutschland die Einzelpersonen trifft, gibt es etwa in den USA auch die Möglichkeit, dass sich strafrechtliche Sanktionen gegen das Unternehmen richten.

Unternehmensstrafrecht betrifft das allgemeine Wirtschafts- und Steuerrecht und das gesamte Wirtschaftsstrafrecht im nationalen und internationalen Kontext. Hierzu ziehen wir die notwendigen Experten heran.

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Staatsangehörigkeitsrecht

Internationale Kompetenz

Unsere eigene internationale Erfahrung ist die Basis für das grundlegende Verständnis der unterschiedlichen Geschäftspraktiken in anderen Ländern. Langjährige Berufspraxis in großen internationalen Anwaltskanzleien stellen das Gelingen multinationaler Transaktionen, Cross-Border-Mergers und weltweiter IPOs sicher. Zusätzlich sind einige unserer Anwälte selber auf Executive Level in Internationalen Konzernen tätig gewesen, kennen daher auch die Sicht des Unternehmers. Hieraus erfolgt eine umfassende, nicht auf die Rechtsfragen beschränkte Beratungskompetenz.

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