Staats­an­ge­hörig­keit D

Für Mitglieder aus Drittstaaten gibt es verschiedene Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Hierbei ist es meist auch möglich, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten (doppelte Staatsangehörigkeit, zwei Reisepässe)

In folgenden Konstellationen kann eine deutsche Staatsbürgerschaft erlangt werden:

  1. Einbürgerung von Nachkommen von NS-Verfolgten ( nach 116 GG)
    Die Abkömmlinge von Personen, die durch NS-Verfolgungsmaßnahmen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, können jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Dies gilt für Kinder, Enkelkinder und nachfolgende Generationen. mehr lesen
  2. Wiedereinbürgerung
    Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie zum Beispiel die US-Staatsbürgerschaft angenommen haben, können sich wieder einbürgern lassen. Im Hinblick auf eine US-Staatsbürgerschaft ist möglich, diese neben der Deutschen zu behalten oder aber die US-Staatsbürgerschaft aufzugeben. mehr lesen
  3. Erklärungseinbürgerung
    Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutsche oder Deutscher war, kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Diese Möglichkeit besteht erst seit kurzem nach einer Neuregelung deutscher Gesetze. mehr lesen
  4. Doppelstaatsangehörigkeit Deutschland USA
    In bestimmten Konstellationen kann jemand mit einem amerikanischen Pass gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten oder wieder bekommen. mehr lesen
  5. FAQ
    Fragen & Antworten mehr lesen