Erklärungs­ein­bürgerung

Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn mein Vater oder meine Mutter bei meiner Geburt Deutscher/Deutsche war?

Aufgrund einer Neuregelung besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass diejenigen als Deutsche anerkannt werden, die Sohn oder Tochter einer Deutschen/eines Deutschen sind.

Maßgeblich ist die Nationalität der Mutter/des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt

In vielen Fällen ist diese Person in den USA geboren und dadurch US-Bürger geworden. Zum Zeitpunkt der Geburt war z.B. die Mutter deutsche Staatsangehörige, der Vater US-Amerikaner. Nach der Geburt ist die Mutter US-Amerikanerin geworden und hat ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Der Sohn/die Tochter dieser Person kann heute durch die Erklärungseinbürgerung deutscher Staatsangehöriger werden und den amerikanischen Pass ohne Beibehaltungsgenehmigung behalten.

Kann ich nach Erklärungseinbürgerung den US-Pass behalten?

Ja, das ist möglich. Man kann in solchen Fällen beide Pässe haben.

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