Kann ich (wieder) die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wenn ich als Amerikaner wieder in Deutschland lebe?
Häufig kehren z.B. Bürger, die lange in den USA gelebt haben, nach Deutschland zurück, erhalten dann als Amerikaner eine Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltsberechtigung und wünschen sich die Wiedereinbürgerung. In der Regel ist bei einer Wiedereinbürgerung eines früheren Deutschen, der nur noch die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, in Deutschland von der jeweiligen Behörde als Voraussetzung verlangt, dass der US-Pass abgegeben wird (Renunciation of Citizenship).
Bei der Wiedereinbürgerung gibt es zwei Hauptkategorien:
a. Deutscher zu werden ohne Beibehaltung der amerikanischen Staatsbürgerschaft, was leichter ist .
b. Deutscher zu werden mit Beibehaltung der amerikanischen Staatsbürgerschaft, was schwieriger ist aber möglich.
Hier geht es darum, dass frühere deutsche Staatsangehörige, ohne dass Art. 116 GG greift, in den USA die amerikanische Staatsbürgerschaft zu einem Zeitpunkt erworben haben, in welchem die Beibehaltungsgenehmigung nach deutschem Recht – vor dem Jahre 2000 – noch nicht vorgesehen war.